Sofern eine Veranstaltung ermäßigungsfähig ist, wird eine Ermäßigung um 50 % des Entgeltes für Kurse und Seminare für Empfänger:innen von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, Leistungen nach SGB XII , Arbeitslosengeld II, Bafög sowie in Deutschkursen für Gastschüler:innen und Au-pairs bei Vorlage des entsprechenden Beleges gewährt.
In begründeten Fällen können unter besonderen Voraussetzungen bestimmte Kurse und Seminare spezifische Ermäßigungsregelungen erhalten, die jeweils bei der einzelnen Veranstaltung ausgewiesen sind.
Einzel- und Wochenend- sowie Veranstaltungen, die dem freizeitorientierten Bereich zugeordnet werden, sind in der Regel von der Ermäßigung ausgenommen.