Bildungsurlaub ist eine besondere Form des Urlaubs, die es Arbeitnehmer:innen ermöglicht, sich während ihrer Arbeitszeit weiterzubilden. Es können bis zu fünf Tage im Jahr für Bildungszwecke genutzt werden, ohne dass dies auf den regulären Urlaub angerechnet wird. Ein Bildungsurlaub kann berufliche und persönliche Kompetenzen fördern und eröffnet Perspektiven für neue Fähigkeiten.
Bildungsurlaub mit der VHS Gummersbach
• Arbeiter:innen und Angestellte, deren Beschäftigungsverhältnisse ihren Schwerpunkt in NRW haben, haben gemäß Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz (AWbG NRW) einen Anspruch auf einen Bildungsurlaub von 5 Arbeitstagen im Kalenderjahr.
• Die Volkshochschule Gummersbach ist eine nach AWbG NRW anerkannte Einrichtung und
Anbieterin von Bildungsurlauben.
• Der Antrag auf Bildungsurlaub muss min. 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn in Ihrem Betrieb/Unternehmen gestellt werden.
• Die Kosten für den Bildungsurlaub tragen die Teilnehmenden selbst, diese können steuerlich
geltend gemacht werden.
• Es gibt keinen Anspruch auf Bildungsurlaub in Betrieben mit weniger als 10 Beschäftigten.