Regelung zum Lastschriftverfahren nach SEPA

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Mit Ihrer Anmeldung erteilen Sie der Volkshochschule gleichzeitig folgendes Lastschriftmandat:

Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats

Zahlungsempfängerin: VHS Gummersbach, Rathausplatz 1, 51643 Gummersbach

Gläubiger-Identifikationsnummer: DE57VHS00000160351

Mandatsreferenz: Wird von der VHS vergeben und ist dem Kontoauszug zu entnehmen

Hiermit ermächtige ich die Zahlungsempfängerin VHS Gummersbach, die zu entrichtenden Zahlungen bei Fälligkeit durch Lastschrift von meinem Konto einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von der Zahlungsempfängerin auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen.

Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen.

Die Einzugsermächtigung für das SEPA-Lastschriftmandat gilt bis auf Widerruf für alle fälligen Entgelte.

Bitte beachten Sie,

dass die Entgelte nach Veranstaltungsbeginn immer zum 05. eines Monats abgebucht werden. Sollte dieser Termin auf ein Wochenende oder einen Feiertag fallen, erfolgt die Lastschrift am nächsten Werktag/Bankarbeitstag.